Häufig gestellte Fragen und sonstige Informationen zu Förderungen, Schülerunfallversicherung & Co

Finanzielle Unterstützung

Eine der Aufgaben des Elternvereins ist die finanzielle Unterstützung bedürftiger Schüler. Pro Schuljahr und Kind kann für eine Veranstaltung um finanzielle Unterstützung angesucht werden. Finanzielle Förderungen werden nur Familien gewährt, die Mitglied im Elternverein sind.
Für Familien, deren Einkommen die festgelegten Grenzen nicht überschreitet, übernimmt der Elternverein bis zu 50% der Teilnahmekosten an schulischen Veranstaltungen, wie z.B. Projektwochen, Sportwochen, Sprachwochen, etc.

 Wenn Sie für Ihr Kind eine finanzielle Unterstützung beantragen möchten, können Sie das Formular und das Infoblatt hier downloaden oder sich ein Exemplar im Sekretariat der Schule holen. Auf dem Infoblatt finden Sie alle notwendigen Informationen zu den festgelegten Einkommensgrenzen. Das vollständig ausgefüllte Formular können Sie im Sekretariat der Schule abgeben oder an die auf dem Formular angegebene Adresse bis spätestens  zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn schicken. 

Zusätzlich können Sie auch bei der beim Land OÖ um Unterstützung ansuchen. Land Oberösterreich - Oö. Schulveranstaltungshilfe (land-oberoesterreich.gv.at)

Antragsformular

Jugendschutz

Jugendschutz in OÖ | JugendService OÖ

Ausgehzeiten: 

  • Ohne Aufsichtsperson, mit Zustimmung der Eltern:
    Unter 14 Jahren: 5 - 22 Uhr
    Ab 14 und 15 Jahren: 5 - 24 Uhr Ab 16 Jahren unbegrenzt 
  • Mit Aufsichtsperson: ohne zeitliche Begrenzung 

Alkohol & Nikotin

  • Unter 16 Jahren VERBOTEN: Alkohol 
  • Unter 18 Jahren VERBOTEN: Harte Getränke, Alkopops, NEU: Rauchen, Wasserpfeifen, E-Shishas, E-Zigaretten und die dafür notwendigen Stoffe, die als Tabakersatz oder -zusatz zur Verbrennung oder Verdampfung dienen

Schülerunfallversicherung

Info zur Schülerunfallversicherung: Download

Ermäßigung Fahrschule

Die Fahrschule fairdrive Ramsauerstraße gewährt den Schülern des BG Ramsauerstraße einen Rabatt von € 65,- auf Ihre Führerscheinausbildung.

Mitgliedsbeitrag

Derzeit beträgt der Mitgliedsbeitrag € 20,- pro Familie und Schuljahr, das heißt nur ein Geschwisterkind übergibt das vom Elternverein am Anfang des Schuljahres an jedes Kind ausgeteilte und von den Klassenvorständen eingesammelte Kuvert des Elternvereins.

Teilnahme Religionsunterricht

Derzeit bestimmen in der Unterstufe die Eltern über den Besuch, in der Oberstufe kann die Schülerin/der Schüler selbst darüber entscheiden.

Schulgemeinschaftsausschuss

Pflichtgremium bestehend aus je drei Lehrkräften, Schüler*innen und Elternvertreter*innen entscheiden mit einfacher Mehrheit verschiedene Themen die die Schulgemeinschaft betreffen z. B. über Schulveranstaltungen, die Hausordnung, usw. Die Direktion hat den Vorsitz und führt die SGA-Sitzungen, jedoch ohne eigenes Stimmrecht.

Alle Protokolle zum SGA finden sich auf der Schulhomepage unter www.bg-rams.ac.at im linken Bereich „Who is who“, Schulpartner, SGA, Protokolle.

Förderkurse an der Schule

12 bis 16 Einheiten (je zu Doppelstunden geblockt) können bei geballten Defiziten auf Anfrage von Lehrkräften bzw. der Klassen vom Direktor genehmigt werden und werden in der Schule (teilweise auch von klassenfremden Fachlehrern/-lehrerinnen) abgehalten.

Klassenzahlen / Klassenteiler

Unterstufe: 25 + 20 %
Oberstufe: 30 + 20 %
Gerechnet wird über alle Schüler/innen eines Jahrganges
(z. B. aller 2. Klassen).

KV – Klassenvorstand

Ist zuständig für die Betreuung der Klasse insgesamt. Sie/Er ist auch für alle Statistiken zuständig, für etwaige Probleme der gesamten Klasse und für die Abhaltung des ersten Elternabends (Schulforum) in der ersten Klasse. Seine Ansprechpartner*innen zur Elternschaft sind in erster Linie die gewählten Klassenelternvertreter*innen.

Bildungsdirektion

Bildungsdirektion Oberösterreich , Bildungsdirektion Oberösterreich (bildung-ooe.gv.at)

Die Bildungsdirektion ist die Nachfolgebehörde des Landesschulrats. Sie organisiert seit 1. Jänner 2019 die gesamte Schulverwaltung eines Bundeslandes. Es handelt sich um eine gemeinsame Behörde des Bundes und des jeweiligen Landes. Die genaue Bezeichnung der für unser Bundesland zuständigen Behörde lautet „Bildungsdirektion für Oberösterreich“.

Präsident der Bildungsdirektion ist der Landeshauptmann oder das fachlich zuständige Mitglied der Landesregierung, in OÖ Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag. Christine Haberlander. An ihrer Spitze steht der Bildungsdirektor, ein für fünf Jahre bestellter Bundesbediensteter, der im Einvernehmen mit dem Landeshauptmann auf dessen Vorschlag durch den zuständigen Bundesministers ernannt wird, in OÖ HR Mag. Dr. Alfred Klampfer, B.A.

Die Bildungsdirektion ist für den Vollzug der Tätigkeit der Bundeslehrer und der Landeslehrer, der äußeren Schulorganisation, des Bundesverwaltungspersonals und die Schulaufsicht zuständig. Damit übt sie sämtliche Befugnisse aus, die zuvor der Landesschulrat bzw. die Schulabteilungen der Länder wahrnahmen. Landesgesetzlich kann außerdem eine Zuständigkeit für weitere Bereiche wie Kindergärten begründet werden, in OÖ ist das der Fall.

EV – Elternverein

Im Oberösterreichischen Vereinsregister eingetragener Verein mit eigenen Statuten und jeweils für zwei Jahre gewähltem Vorstand zum Zweck der Förderung des Unterrichts, Bindeglied zwischen Eltern und Schule und
Unterstützung der Schülerinnen und Schüler am Ramsauergymnasium.

Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Alle Eltern, deren Kinder das Ramsauergymnasium besuchen, sind eingeladen, Mitglieder des Elternvereins zu sein.

Pro Klasse wird bereits im ersten Schuljahr ein/e Klassenelternvertreter/in und -stellvertreter/in gewählt. Diese Personen vertreten ihre Klassen 4 Jahre lang in den Elternvereinssitzungen, wo Aktuelles, Punkte des SGA (siehe diesen) und Anliegen der einzelnen Klassen besprochen werden. Jede Klasse hat im Elternausschuss eine Stimme. Auf Einladung des Obmanns/der Obfrau können auch andere Personen zur Beratung eingeladen werden.
Schulleiter, Mitglieder des Lehrkörpers, Schularzt und Schul-Qualitätsmanager (Vertreter der Bildungsdirektion) sind an den Sitzungen jederzeit teilnahmeberechtigt, allerdings nur beratend ohne Stimmrecht.

Die Organe des Elternvereins üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

EV-Gelder/EV-Ausgaben

Die Mitgliedsbeiträge (siehe oben) werden, ebenso wie der Reinerlös aus Veranstaltungen (die vom Elternverein veranstaltet werden z.B. Schulfest) für die Erfüllung des Vereinszwecks verwendet. Darunter fallen beispielsweise Unterstützungen für mehrtägige Schulveranstaltungen (nach den Unterstützungskriterien des Landes OÖ.), Förderung von Schulaktivitäten und Projekten (Genetik-Workshop, Fahrten von schuleigenen Mannschaften zu Wettbewerben), Ankauf besonderer Unterrichtsmaterialien (Klassensätze für die Bibliothek, Mediathek), Buchgutscheine als Anerkennung für Schüler/innen mit ausgezeichnetem Erfolg und Vorträge für Eltern.

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